Was heißt Manipulation?
Manipulation besagt, daß der Erzieher dem Kind oder Jugendlichen
nur
das
vermittelt und einprägt, was er selbst für wünschenswert
hält, und
alles
unterdrückt, was ihm nicht wünschenswert erscheint (E.
Fromm).
Ist
die
schulische Sexualerziehung (SE) in NRW Erziehung oder Manipulation?
Sexualerziehung ist notwendig, auch schulische. Denn der
Mensch hat eine große
Bandbreite sexuellen
Verhaltens. Gerade hier bedarf es der "Unterscheidung von gut und
schlecht" (s. o. Buber).
Was hat die SE seit ihrer Einführung im Jahre 1974 bewirkt?
Haben die Schüler durch die SE die Würde der menschlichen Sexualität als Kraft der Bindung und des Lebens erkennen können?
Hat sich die Bindungsfähigkeit verbessert und die Bereitschaft zu Ehe und Familie erhöht?
Sind Teenagerschwangerschaften und Abtreibungen zurückgegangen?
Sind Geschlechtskrankheiten seltener geworden?
Sind Sexualdelikte und sexueller Mißbrauch zurückgegangen?
Wenn all diese Fragen eindeutig mit "Nein" zu beantworten sind - und das sind sie -, dann muß die schulische Sexualerziehung inhaltlich ganz anders gestaltet werden! Die neuen Richtlinien ändern die Richtung nicht, sie sind noch freizügiger. Sie bejahen die Frühsexualisierung von Jugendlichen und erklären alle sexuellen Orientierungen für gleichwertig.
Schon gegen die bisherige SE ist einzuwenden:
Schulische SE kann das Schamgefühl durch das Benennen intimer sexueller Einzelheiten in der Gruppe und durch vielfach aufdringliches Bildmaterial schädigen.
SE nimmt häufig keine Rücksicht auf die religiösen und moralischen Auffassungen vieler Eltern.
SE wirkt in der Regel sexuell stimulierend. So erhöht sich die Gefahr vorzeitiger sexueller Beziehungen, zumal dann, wenn diese nicht problematisiert, sondern als "normal" gutgeheißen werden.
Wechselnde Partner werden als Folge jugendlicher Beziehungen als "natürlich" dargestellt, vor der Schwächung der Bindungskraft durch häufigen Partnerwechsel wird nicht gewarnt.
SE trägt dadurch zum sexuellen Leistungsdruck bei.
Die Gefahr von AIDS wird vielfach verharmlost durch die Desinformation, Kondome böten 100 % Schutz.
Die schulische SE hat die Frühsexualisierung von Kindern und Jugendlichen
begünstigt.
Warum? Der sogenannten Neuen
Linken galt in den Jahren nach 1968 die Frühsexualisierung der
Jugend "als
Bestandteil
einer Strategie zur Erreichung ihrer politischen
Ziele",... "weil sie die sexuellen Antriebe der
Heranwachsenden für den motivationsstärksten Ansatzpunkt zur
Aufwiegelung
gegen die politische Ordnung hält" (W. Brezinka,
"Pädagogik der
Neuen Linken", Konstanz 1972). Heute stehen solche Ziele nicht mehr im
Vordergrund. Nach dem Motto: "Der Dicke sucht immer einen zum
Mitessen" versucht nunmehr die damals getäuschte und
verführte, heute
längst erwachsene 68er-Generation, ihre Verhaltensweisen und Werte
zur
Norm zu
erheben und so ihren eigenen Lebensentwurf und das damit vielfach
verbundene
Scheitern von Beziehungen zu rechtfertigen. Nur so erklären sich
die
SE-Richtlinien, die - bei vernünftigen Einzelaussagen - in
Grundsatzfragen
jedoch sowohl wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch
Erfahrungswerten
zuwiderlaufen. Das betrifft nicht nur die Sexualisierung der Jugend,
sondern
auch das Thema Homosexualität.
Der
Slogan eines Faltblattes
des
Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit in NRW
lautet: "Andersrum ist
nicht verkehrt!" Damit wirbt es für
die
Akzeptanz von Schwulen und Lesben
und befürwortet auch
Schulprojektwochen zu diesem Ziel. Homosexuellenverbände griffen
den
Vorschlag auf
und wenden sich mit Werbematerial an die Schulen.
Schülerinnen
und Schüler
sollen
davon
überzeugt werden, daß Hetero-, Homo- und Bisexualität
gleichwertige
Formen
menschlicher Sexualität sind (Neue Richtlinien für die SE in
NRW 5.4,
S. 13).
Dabei wird davon ausgegangen, daß abweichende sexuelle
Orientierungen
grundsätzlich angeboren seien. Es ist jedoch wissenschaftlich
erwiesen,
daß
gerade angeborene Homosexualität außerordentlich selten ist,
homoerotische
Gefühle aber in der Jugendzeit verbreitet auftreten und
entwicklungsbedingt
sind.
Nach
Auskunft der kompetenten
und erfahrenen Psychotherapeutin Christa
Meves ist davon auszugehen, "daß viel häufiger Blockaden
in
der
Kontaktmöglichkeit
zum anderen Geschlecht vorhanden sind,
die
durch
Psychotherapie auflösbar sind, und daß in solchen Fällen
ganz
besonders durch Zuwarten und Ausreifen mehr gewonnen ist, als
durch
leichtfertiges Experimentieren mit dem Geschlechtstrieb. Wenn
nämlich
homosexuelle Praktiken erst zu einer langjährigen
Gewöhnung
geführt
haben, ist eine Umorientierung des Antriebs oft nur noch schwer
möglich,
auch wenn der Mensch an dem bestehenden Zustand sehr leidet. ..."
(Chr.
Meves,
"Wer
Wind sät..." 1999)
Die Richtlinien für SE verschweigen notwendige Fakten zur Homosexualität. Von entsprechender Fixierung im Jugendalter ist ebenso wenig die Rede wie von der gesteigerten Infektionsgefährdung und psychischen Belastung (signifikant höhere Selbstmordrate!). Statt Toleranz gegenüber Homosexuellen zu lehren, sollen die Schulen aktiv Homosexualität befürworten!.
Da die Richtlinien für SE wesentliche Erkenntnisse zu jugendlichem Sexualverhalten, zu Homo- und damit auch Bisexualität den Jugendlichen vorenthalten, manipulieren sie die Bildung der jungen Menschen auf diesem Gebiet. Die gezielt einseitige Behandlung solchen Sexualverhaltens und die damit verbundene Beeinflussung sind unzulässige lndoktrination. Für Sexualerziehung gilt: "Die Schule muß insbesondere jeden Versuch einer Indoktrinierung der Jugendlichen unterlassen" (Bundesverfassungsgericht 21.12.1977, NJW 78, S. 807, 810).
Außerdem verkennen die
Richtlinien für SE
die rechtlichen Schranken für
staatliche
Erziehung. Das Schulordnungsgesetz § 1 Abs. 5 erklärt
eindeutig,
daß die
schulische Sexualerziehung die Sexualerziehung der Eltern ergänzt,
d.h. die Eltern haben vorrangig das Recht und die Pflicht
zur
Sexualerziehung.
Dieses
Recht ist den Eltern nicht vom Staat verliehen, sondern wird vielmehr
vom Staat
als vorgegebenes, weil natürliches Recht anerkannt (GG Art. 6, Abs.
2).
Die
schulische
SE darf den erzieherischen und religiösen Prinzipien
der
Eltern
nicht zuwiderlaufen.
Dazu das Bundesverfassungsgericht: "Die Sexualerziehung in der Schule muß für die verschiedenen Wertvorstellungen auf diesem Gebiet offen sein und allgemein Rücksicht nehmen auf das natürliche Erziehungsrecht der Eltern und auf deren religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, soweit diese für das Gebiet der Sexualität von Bedeutung sind" (BVerfG E v. 21.12.1977, NJW 78, 807).
Fordern Sie am Anfang eines Schuljahres
die Vorstellung des Unterrichtskonzepts für die Sexualerziehung
die Vorstellung des Bildmaterials, der Videos und der Bücher und prüfen Sie,
ob die angebotenen Informationen der Entwicklung Ihres Kindes angepaßt sind,
ob Unterrichtsinhalte und -medien auf Ihre Einstellung Rücksicht nehmen und
ob der Unterricht dazu beiträgt, daß die Schüler eine sichere Identität als Jungen und Mädchen finden.
Mit kritischen Anfragen nehmen Sie nur Ihr Informationsrecht wahr und können unter Umständen von Ihrem Kind und seinen Mitschülern und Mitschülerinnen Schaden abwenden.
August 2000 / Elternverein NRW e.V., Schinkelstraße 70, 45136 Essen / Tel. (02 01) 26 83 26 / Verantwortlich W. Stürmer, M. F. Heereman, Chr. Ley