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Eine lange Steuergeschichte kurz erzählt

Als die Steuerverwaltung Bern etwa 2002 auf EDV umstellte, wurde ich plötzlich ungefragt "Dossierträger." Als Folge wurden provisorische Abrechnungen (wozu) und definitive Veanlagungsbescheide fiktiv verschickt. So ist z.B. p/A weder im Duden, noch im Internet erklärt.
Damit geisterte "unsere" Post mehrere Wochen in der Bundesverwaltung umher, weil Peter Bachmann nicht als Bediensteter fungiert und unser Dienstort zuerst mühsam eruiert werden musste. 
2006 hatte ich gerade noch 3 Tage Zahlungsfrist für unsere Steuern -wohlverstanden aus dem Ausland!
Wiederholt ersuchte ich deshalb alle beteiligten Stellen um eine korrekte Adressierung. Nein, nicht als "Sonderfall."
Hunderte Bedienstete im Ausland sind EDA- weisungsgemäss an dasselbe Adressmuster gebunden.
 
Indessen reichen wir unsere Steuererklärungen, welche von der Eidgenössischen Steuerverwaltung immer korrekt mit den Daten meiner Frau vorgedruckt und adressiert sind, jedes Jahr pflichtbewusst ein. 
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hingegen krempelt alles um, verwendet gegen meinen Willen meine AHV-Daten und adressierte willkürlich, bis ich schliesslich korrekte Adressierung -per EDA-Gesetz verlangte und 2007 ihre Rechnung nicht mehr zahlte.
 
Dann war man endlich bereit, wenigstens unsere Korrespondenzadresse zu mutieren. Aber oje, Zitat: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen durch die Adressänderung in Zukunft jährlich eine Steuererklärung des Kantons Bern zugestellt wird. Diese Steuererklärung können Sie als gegenstandslos betrachten, wie auch die eingeschriebene Mahnung zur Einreichung der Steuererklärung des Kantons Bern, welche Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls zugestellt werden wird...
Tatsächlich erhielt ich also im Januar 08 von der StvBE ein Set Steuererklärung mit Wegleitung und Formularen, welche ich ungeöffnet im runden Ordner entsorgen durfte.

Bedeutet das, frage ich mich jetzt, dass etwa 300 Bundesbedienstete, welche gemäss EDA- Weisung 405 adressiert werden, fortan eine Steuererklärung und eine eingeschriebene Mahnung erhalten -für den Kübel? 
Wird ein Stapel Papier von etwa 3 m unnötig in die ganze Welt verschickt, um auf jedem Kontinent irgendwie entsorgt zu werden?

Eine besorgt angefragte Juristin äusserte sich ziemlich salopp: 
Es gibt nichts schlimmeres als die Berner Steuerverwaltung. Korrekte Steuerveranlagungen haben Seltenheitswert.

Das ist eine faktische Aussage. Einerseits erklärt sie die Willkür der StvBE. Anderseits aber auch, dass es noch etwa 25 weitere Kantone gibt, welche es vielleicht richtig machen...

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