Wenn man urteilsfähig ist, darf ein Segelschiff bis zu einer Segelfläche von 15 m² ohne Prüfung geführt werden.
Segelschein Kat. D
Beträgt die Segelfläche mehr als 15 m² und die Motorleistung max. 6 kW, wird ein Schiffsführerausweis der Kat. D benötigt. Die Ausnahme ist der Bodensee: Mehr als 12 m² und bis 4.4 kW Motorleistung
Nach einer erfolgreichen Theorieprüfung, folgt die praktische Segelprüfung.
Das Mindestalter beträgt hier 14 Jahre.
Zur optimalen Prüfungsvorbereitung werden ca. 15 bis 20 Segelstunden benötigt.
Mehr als 6 kW Motorleisung
Ist die Motorleistung grösser als 6 kW benötigt es einen Motorbootsschein (Kat. A).